Erfahren Sie mehr über unsere Rechtsanwaltskanzlei in Neuwied

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Anwalt

Rechtsanwalt Martin Löhr und Rechtsanwältin Andrea Sünning-Löhr

In unserer Kanzlei werden Sie von uns beraten und vertreten. Wir beide haben in Bonn studiert. Martin Löhr ist seit 1991 als Rechtsanwalt zugelassen. Die Zulassung der Rechtsanwältin Andrea Sünning-Löhr erfolgte 1995. Wir sind als Rechtsanwälte den Interessen unserer Mandanten verpflichtet und sind in unseren jeweiligen Rechtsgebieten versiert und erfahren. Ein guter Kontakt zu unseren Mandanten ist uns wichtig und so sind wir stets bemüht, alle Sachverhalte verständlich zu erörtern und Sie kontinuierlich über alle Abläufe und den aktuellen Stand zu informieren.

KONTAKT

Wir bietet Ihnen langjährige juristische Fachkompetenz

Zu den Mandanten unserer Rechtsanwaltskanzlei in Neuwied zählen sowohl Privatpersonen, als auch Unternehmer und Unternehmen. Wir pflegen langjährige Mandatsbeziehungen teilweise in zweiter und in dritter Generation. Wir bieten neben einer langjährigen Berufserfahrung auch die fachliche Qualifikation, um allen Anforderungen der Mandanten in jeder Hinsicht gerecht zu werden. Wir legen großen Wert auf einen vertraulichen und zuverlässigen Umgang, sowie eine klare und verständliche Kommunikation.

Das Anwaltshonorar

Die Kosten für unsere Beratung oder Vertretung richten sich entweder nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder nach einer individuellen Gebührenabsprache. Dabei enthält die Gebührenvereinbarung entweder eine Pauschal- oder eine Zeitvergütung. 

Wir weisen Sie außerdem darauf hin, dass es unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit gibt, Beratungs- und Prozesskostenhilfe zu beantragen. Sie haben Fragen zu diesem Thema? Gerne beantworten wir diese telefonisch oder laden Sie zu einem persönlichen Gespräch in unsere Kanzlei ein.


Ein Beratungsgespräch lohnt sich in jeder Hinsicht. Nehmen Sie noch heute Kontakt zu uns auf! Unsere erfahrenen Rechtsanwälte wir beraten Sie gerne und ausführlich.

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